Der angefochtene Entscheid fiel indes zu Gunsten des mangelhaft Verteidigten aus. Es würde dem Grundsatz von Treu und Glauben und der Rechtssicherheit widersprechen, wenn die Beschwerdekammer in dieser Konstellation den vorinstanzlichen Entscheid aufheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückweisen würde mit der – zumindest theoretischen – ‹Gefahr›, dass das neue Urteil der Vorinstanz zu Ungunsten des Verurteilten ausfallen könnte. Dies würde zweifelsohne den in E. 3.2 hiervor wiedergegebenen Überlegungen und dem Sinn der notwendigen Verteidigung zuwiderlaufen.