1.5 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 17. Januar 2022 (Postaufgabe: 17. Januar 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Sie beantragt, der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Januar 2022 sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass für die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 9. Juni 2016 und Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 9. April 2018 ausgesprochenen Übertretungsstrafen und damit für die sich aus diesen ergebenden Ersatzfreiheitsstrafen die Verjährung nicht eingetreten