Da der Verurteilte auch diese Übertretungsbusse schuldhaft nicht bezahlte, trat an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag, welche wiederum zu Gunsten der angeordneten therapeutischen Behandlung aufgeschoben wurde (Entscheid der Beschwerdeführerin vom 3. Dezember 2019). 1.3 Mit Entscheid vom 30. Juli 2021 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland u.a. die mit Urteil gemäss E. 1.1 hiervor zugunsten einer therapeutischen Massnahme aufgeschobene Freiheitsstrafe von 18 Monaten als vollziehbar.