Berner Jura-Seeland den Verurteilten wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf einen Tag festgesetzt. Da der Verurteilte auch diese Übertretungsbusse schuldhaft nicht bezahlte, trat an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag, welche wiederum zu Gunsten der angeordneten therapeutischen Behandlung aufgeschoben wurde (Entscheid der Beschwerdeführerin vom 3. Dezember 2019).