Da der Verurteilte die Übertretungsbusse in der Folge schuldhaft nicht bezahlte, trat an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen, welche ebenfalls zu Gunsten der angeordneten therapeutischen Behandlung aufgeschoben wurde (Entscheid der Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern [nachfolgend: Beschwerdeführerin] vom 5. September 2017). 1.2 Mit Strafbefehl vom 9. April 2018 verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland den Verurteilten wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00.