1. 1.1 Mit Urteil vom 9. Juni 2016 verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend: Verurteilter) wegen sexueller Nötigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer ambulanten therapeutischen Behandlung nach Art. 63 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) aufgeschoben, welche mit Verfügung vom 3. August 2016 in Vollzug gesetzt wurde.