3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt E.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten – per Kurier) - dem Beschuldigten 1 (via Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern) - dem Beschuldigten 2 (per B-Post) - dem Beschuldigten 3 (per B-Post)