Diese befinden sich auch in den Akten. Zudem ist im Zusammenhang mit dem Schreiben des Beschwerdeführers vom 30. November 2021 ersichtlich, dass dieses an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, weitergleitet wurde, aber eine Kopie in den Akten blieb, da sich der Beschwerdeführer darin als Straf- und Zivilkläger konstituiert hat. Als solcher wurde er aber ohnehin bereits behandelt, weshalb sich aus diesem Schreiben auch nichts Neues ergab.