3 gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt wurde. Es gab für die Staatsanwaltschaft daher keinen Grund, sich zu diesen Schreiben separat zu äussern oder in der Verfügung vom 30. Juni 2022 darauf Bezug zu nehmen. Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft auf die anderen Schreiben des Beschwerdeführers mit Beweisanträgen reagiert hat, zeigt zudem, dass sie durchaus Kenntnis von den Eingaben des Beschwerdeführers nimmt und diese nicht ignoriert. Diese befinden sich auch in den Akten.