Darin wurde ebenfalls beantragt, die Beschuldigten einzuvernehmen. Die Staatsanwaltschaft hat damit entsprechend auf die Beweisanträge reagiert und nicht grundlos eine Verfügung erlassen. Es ergeben sich auch sonst keine Hinweise, welche die Zulässigkeit und Gültigkeit dieser Verfügung in Frage stellen. Eine materielle Beurteilung ist im Beschwerdeverfahren zudem nicht möglich.