je mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer macht geltend, die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, den Parteien Gelegenheit zu geben, Beweisanträge zu stellen oder eine Stellungnahme einzureichen. Dem kann nicht gefolgt werden. Die Staatsanwaltschaft teilte den Parteien am 22. Dezember 2020 mit, dass sie die Strafuntersuchung gegen die drei Beschuldigten als vollständig erachte, und stellte in Aussicht, das Verfahren einzustellen. Gleichzeitig setzte sie den Parteien Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen. Eine Verletzung von Parteirechten ist nicht ersichtlich.