2 gung erwähnten Schreiben gar keine Beweisanträge gestellt zu haben bzw. das Schreiben vom 12. März 2021 sei ihm unbekannt. Mit Blick darauf ist auf die Beschwerde gegen die Verfügung vom 30. Juni 2022 nicht einzutreten. 2.2 Unbekümmert um die fehlende Legitimation in der Sache selbst kann eine Partei die Verletzung jener Parteirechte geltend machen, die ihr nach dem Verfahrensrecht, der Bundesverfassung oder der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK;