Gegen die Ablehnung von Beweisanträgen durch die Staatsanwaltschaft ist die Beschwerde nicht zulässig, falls der Antrag ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann (Art. 394 Bst. b StPO). Mit anderen Worten ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn dem Beschwerdeführer durch die Abweisung seines Beweisantrags ein Rechtsnachteil droht. Ein solcher Rechtsnachteil ist weder ersichtlich noch wird ein solcher geltend gemacht. Wie aus der Begründung in der Beschwerde hervorgeht, stellt sich der Beschwerdeführer sogar auf den Standpunkt, mit den in der angefochtenen Verfü-