Mit Schreiben vom 8. August 2022 teilte Rechtsanwalt E.________ mit, dass der Beschwerdeführer ihn mit der Interessenwahrung beauftragt habe und liess der Beschwerdekammer ein eigenhändig durch den Beschwerdeführer unterzeichnetes Beschwerdeexemplar zukommen. Am 10. August 2022 wies der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer den Antrag auf aufschiebende Wirkung sowie den Antrag auf Fristverlängerung zur Mandatierung eines Rechtsbeistandes ab. Am 16. August 2022 leitete die Staatsanwaltschaft zwei weitere Schreiben des Beschwerdeführers an die Beschwerdekammer weiter.