Mit Verfügung vom 22. Juli 2022 eröffnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und setzte dem Beschwerdeführer eine Frist von 5 Tagen, um seine Eingabe eigenhändig zu unterzeichnen. Mit Schreiben vom 8. August 2022 teilte Rechtsanwalt E.________ mit, dass der Beschwerdeführer ihn mit der Interessenwahrung beauftragt habe und liess der Beschwerdekammer ein eigenhändig durch den Beschwerdeführer unterzeichnetes Beschwerdeexemplar zukommen.