1. Mit Verfügung vom 30. Juni 2022 lehnte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die vom Straf- und Zivilkläger im Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 bis 3 u.a. wegen falscher Anschuldigung, übler Nachrede, (evtl.) Irreführung der Rechtspflege gestellten Beweisanträge vom 12. März 2021, 26. Dezember 2021 sowie 26. April 2022 ab. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. Juli 2022 Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung sei unverzüglich aus den Akten zu entfernen.