12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 7. Juli 2022 (PEN 21 878-882) wird aufgehoben. 2. Die Akten gehen zur Fortsetzung des Verfahrens zurück an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Den Beschuldigten 1 bis 5 wird für das Beschwerdeverfahren je eine Entschädigung von CHF 2’000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.