In der Kostennote wird für die Kenntnisnahme von und das Studium der Beschwerde, diverse Korrespondenz und Telefonate von und mit dem Klienten sowie anderen am Verfahren beteiligten Anwälten, das Verfassen und Überarbeiten der fünfseitigen Stellungnahme (inkl. Deckblatt), Eingaben – darunter ein Fristerstreckungsgesuch – ans Gericht sowie Abschlussarbeiten ein Aufwand von total 8.74 Stunden à CHF 320.00 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (beide durchschnittlich) erachtet die Beschwerdekammer die Honorarforderung als über dem gebotenen Aufwand liegend.