So wird zum einen anhand der Stellungnahme der Beschuldigten 2 im Beschwerdeverfahren deutlich, dass die Vorinstanz den Beteiligten anlässlich der Vergleichsverhandlung die Einstellung des Verfahrens in sämtlichen Anklagepunkten in Aussicht stellte. Zum anderen wurde in der gerichtlichen Vergleichsvereinbarung vom 7. Juli 2022 festgehalten, dass die Parteien zur Kenntnis nähmen, «dass beabsichtigt ist, das Strafverfahren gegen C.________ wegen Pfändungsbetrugs und falscher Beweisaussage einer Partei in Anwendung von