Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 330 vom 31. Januar 2023 E. 3.2). Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht, als es nach Inkrafttreten der eidgenössischen StPO seine bis dahin geltende Rechtsprechung, wonach in den Fällen, für die das Strafgesetzbuch eine Strafbefreiung vorsieht, eine Verfahrenseinstellung ausgeschlossen war (vgl. BGE 135 IV 27 E. 2 betreffend Art. 53 StGB), überprüft hatte, wobei es unterschiedliche Lehrmeinungen gegeneinander abwog und sowohl die Materialien zu den neuen, gesamtschweizerisch eingeführten Strafprozessbestimmungen wie auch zu den geltenden Strafbestimmungen konsultierte (vgl.