5. 5.1 Wie eingangs erwähnt, wurden die Strafverfahren gegen die Beschuldigten in sämtlichen Anklagepunkten eingestellt, nachdem anlässlich der Hauptverhandlung vom 7. Juli 2022 eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen wurde. Soweit die angeklagten Antragsdelikte betreffend erfolgten die Verfahrenseinstellungen gestützt auf Art. 329 Abs. 4 StPO, während die Offizialdelikte gestützt auf Art. 8 StPO i.V.m. Art. 52 resp. Art. 53 StGB eingestellt wurden.