___ (Adresse). Wäre bereits in einem früheren Verfahrensstadium eine Vergleichsverhandlung durchgeführt worden, hätten die Verfahren möglicherweise bereits damals abgeschlossen werden können, so dass die Kosten bedeutend tiefer ausgefallen bzw. gar nicht entstanden wären. Mit Verweis auf den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 442 vom 21. Februar 2022 E. 6.2 seien auch die Verteidigungskosten vom Kanton zu tragen.