Subeventualtier: Ziff. 13 bis 17 der Verfügung vom 7. Juli 2022 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, sei aufzuheben und die beiden Straf- und Privatkläger (A.________ und C.________) seien zur Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an die jeweils von ihnen angezeigten Beschuldigten zu verurteilen. 3. Die Kosten für das Rechtsmittelverfahren seien dem Kanton aufzuerlegen.