Eventualiter: 2.1. Ziff. 11 der Verfügung vom 7. Juli 2022 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 7’350.00 den Beschuldigten 1-2 zumindest teilweise anteilmässig aufzuerlegen seien.