4. Der Beschwerdeführer macht gegen die angefochtene Verfügung nicht geltend, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beschlagnahme lägen nicht vor, sondern er legt lediglich dar und ist mit Blick auf die Verhältnismässigkeit mit dem Argument zu hören, die Waffen seien wesentlicher Bestandteil seines Erbes, welches ihm sein Vater überlassen habe. Sie hätten für ihn nur einen ideelen Wert. Er brauche mehr Zeit, um die erforderlichen Meldungen bezüglich dieser Waffen vorzunehmen.