Gleichzeitig erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Im Rahmen der Nichtanhandnahmeverfügung beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft unter Ziffer 2 mehrere Waffen zwecks Entscheid über Einziehung oder Herausgabe. Mit nicht unterzeichnetem Schreiben vom 4. Juli 2022 beantragte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der beschlagnahmten Waffen.