Neben der Begutachtung sind als weitere, abschliessende Ermittlungshandlungen eine nochmalige Einvernahme von R.________ sowie die Fertigstellung des Obduktionsgutachtens durch das IRM (inkl. 3D-Scan des Schädels von D.________) und des Berichts der Kriminaltechnik geplant (vgl. Haftverlängerungsantrag vom 23. Juni 2022). Damit ist ca. im Juli 2022 zu rechnen (vgl. die diesbezügliche Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 13. und 31. Mai 2022). Zudem ist der Schlussrapport der Polizei noch ausstehend, mit welchem ca. im Herbst 2022 zu rechnen ist (vgl. Haftverlängerungsantrag vom 23. Juni 2022).