Die Staatsanwaltschaft legt im Haftverlängerungsantrag vom 23. Juni 2022 schlüssig dar, dass eine Anklageerhebung frühestens in sechs Monaten erfolgen kann: So gab sie insbesondere am 16. Juni 2022 eine psychiatrische Begutachtung der Beschwerdeführerin in Auftrag und setzte hierfür eine Frist