Ausserhalb der Haft bestünden für die Beschwerdeführerin diverse konkrete Möglichkeiten, mit E.________, ihren Eltern und weiteren Personen direkt (persönlich im Quartier, via Telefon, Chats, Online-Plattformen, soziale Medien) oder indirekt (über Drittpersonen wie Schulfreunde, Bekannte, Geschwister, oder auch via Medien) in Kontakt zu treten und/oder Druck auszuüben. Aufgrund seines jugendlichen Alters ist E.________ besonders vor Einflussnahmen zu schützen.