Anders sähe es aus, wenn sich die Beschwerdeführerin in Freiheit befände. Ihre Aussage, sie sei am Nachmittag/Abend des 1. Februar 2022 nicht mit D.________ draussen gewesen, steht in diametralem Widerspruch zu den Aussagen von E.________. Angesichts des Tatvorwurfs steht für die Beschwerdeführerin viel auf dem Spiel; sie ist nach wie vor die einzige Verdächtige im Verfahren.