_ vom 18. Februar 2022, Z. 356 f.). Wichtigster Zeuge in einem Verfahren mit einem derartigen Tatvorwurf wie dem vorliegenden zu sein ist zweifelsohne eine grosse emotionale Ausnahmesituation für einen zwölfjährigen Jungen. Der Beschwerdeführerin droht im Verurteilungsfall eine empfindliche Haftstrafe, für die sich der Junge aufgrund seiner Aussage verantwortlich fühlen könnte. Dazu kommt, dass die Beschwerdeführerin ihm nachsagt, ein Aufmerksamkeitsdefizit und einen Geltungsdrang zu haben, und sich deshalb regelmässig Geschichten wie den Tod seines Vaters oder Sportverletzungen auszudenken.