Auch wenn er bereits zwei Mal befragt wurde, werden seinen Aussagen und dem von ihm hinterlassenen Eindruck eine wesentliche Bedeutung zukommen. Eine Beeinflussung oder Verfälschung seiner Aussagen muss daher auf jeden Fall vermieden werden. E.________ ist 12-jährig, das Verfahren belastet ihn sehr und er steht unter grossem psychischen Druck (vgl. Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 22. Juni 2022; EV H.________ vom 18. Februar 2022, Z. 356 f.).