Nachdem sich die Indizienlage zwar unterdessen weiter verdichtet hat, stützt sich der dringende Tatverdacht gegen die Beschwerdeführerin weiterhin primär auf die belastenden Aussagen des Zwölfjährigen. Wie die Staatsanwaltschaft im Haftverlängerungsantrag zutreffend ausführt, ist davon auszugehen, dass E.________ aufgrund der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme anlässlich der Hauptverhandlung vom Sachgericht befragt werden wird. Auch wenn er bereits zwei Mal befragt wurde, werden seinen Aussagen und dem von ihm hinterlassenen Eindruck eine wesentliche Bedeutung zukommen.