Weder die bevorstehende Begutachtung noch der ausstehende IRM-Bericht seien kollusionssensibel. 5.4 In einem Verfahren wie dem vorliegenden, in welchem – zumindest nach derzeitiger Erkennbarkeit – die Beweisführung zu wesentlichen Punkten einzig über Indizien wird erfolgen können, ist nie auszuschliessen, dass sich das Beweisergebnis durch die Manipulation bereits eines oder mehrerer Beweismittel beeinflussen lässt. Wenn beispielsweise ein Zeuge einen einigermassen plausiblen Grund für die Änderung seiner Aussage vorbringt, kann ein solcher Widerruf durchaus geeignet sein, Zweifel zu wecken.