7 4.10 In Bezug auf den Einsatz der Spürhunde geht die Beschwerdekammer wie bereits das Zwangsmassnahmengericht mit der Beschwerdeführerin einig, dass diese auch ältere Spuren riechen und verfolgen können. Fakt ist jedoch, wie das Zwangsmassnahmengericht zutreffend ausführt, dass D.________ am Tattag zunächst zu Hause war und schliesslich am Tatort gefunden wurde, d.h. an jenem Tag den aufgespürten Weg zurückgelegt haben muss.