Ab 17:42 Uhr wurde das Mobiltelefon wieder regelmässig benutzt; um 17:42 Uhr schrieb die Beschwerdeführerin ihrer Mutter, sie habe das Karatetraining von D.________ vergessen (zum Ganzen Bericht FDF der Kantonspolizei Bern vom 16. Mai 2022 [nachfolgend: Bericht FDF vom 16. Mai 2022]). Die FDF-Berichte zur Auswertung der Mobiltelefone von E.________ und der Beschwerdeführerin erscheinen auch ohne detaillierte Wiedergabe der Rohdaten nachvollziehbar. Die Beschwerdeführerin vermag nichts Gegenteiliges darzutun.