_, bestätigt (Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 1. April 2022). Die auf Beweisantrag der Beschwerdeführerin vom 4. Mai 2022 hin edierten Einsatzrapporte der Kantonspolizei Bern und von Schutz und Rettung Bern der letzten fünf Jahre allerdings enthielten entgegen der Vermutung der Beschwerdeführerin keine mutwilligen Fehlalarme von oder im Zusammenhang mit E.___