Er sei zwischen ca. 15:30 Uhr und 15:40 Uhr (Anm.: 16:30 Uhr und 16:40 Uhr) zu Hause gewesen. Als er sich hingesetzt habe, habe seine Mutter ihn aufgefordert, noch mit dem Hund nach draussen zu gehen. Er habe das daraufhin gemacht (Zeitindex ab 14:24). Die Auswertung seines Mobiltelefons zeigt, dass E.________ das Haus tatsächlich kurz vor 16:45 Uhr verliess, wodurch die bis dahin bestehende Verbindung zwischen seinem Mobiltelefon und dem WLAN-Router im Elternhaus getrennt wurde (Bericht FDF der Kantonspolizei Bern vom 29. März 2022 [nachfolgend: Bericht FDF vom 29. März 2022] und diesem beiliegender Kartenausschnitt).