Die Beschwerdeführerin habe als Reinigungsfachfrau gearbeitet und am Tatabend im Wald nach D.________ gesucht, was raue Hände erkläre. 4.4 Bei der Überprüfung des allgemeinen Haftgrunds des dringenden Tatverdachts ist keine erschöpfende Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Beweise vorzunehmen.