Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 22 171 vom 5. Mai 2022 ab. 1.2 Mit Entscheid vom 1. Juli 2022 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht auf neuerlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft der Beschwerdeführerin um sechs weitere Monate bis zum 1. Januar 2023. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 12. Juli 2022 (Postaufgabe: 12. Juli 2022) Beschwerde.