3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen eine Entschädigung von CHF 5'352.15 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Die amtliche Entschädigung des Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.