Die geltend gemachte Entschädigung wird als angemessen erachtet. 6.4 Die amtliche Entschädigung des Verteidigers, Rechtsanwalt B.________, für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. 11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. November 2021 (BM 19 14373) wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton.