Im Übrigen bestünde auch die Möglichkeit, ein Glaubhaftigkeitsgutachten einzuholen. Ein solches wäre denn auch geeignet, um Aufschluss hinsichtlich allfälliger suggestiver Einflüsse zu geben. 5.2.5 Gemeinsam mit der Beschwerdeführerin ist zudem festzuhalten, dass auch das geschilderte «Riechen an der Hand nach dem Berühren des Intimbereichs» sowie die «Abwesenheit der Mutter von M.________» für den Wahrheitsgehalt der Aussagen sprechen. So ist es notorisch, dass Berichte über Gestik, deliktstypisches Verhalten und Nebensächlichkeiten Realitätskriterien darstellen.