Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der Videoeinvernahme erst 12 Jahre alt war und das Mädchen sichtlich Mühe hatte, das angeblich Erlebte in Worte zu fassen. Dies dürfte, wie in der Beschwerde ausgeführt, damit zusammenhängen, dass das Mädchen mehrsprachig (Deutsch, Englisch und Tagalog/Bisaya) aufgewachsen ist und der Spracherwerb entsprechend verzögert ist. Vor diesem Hintergrund ist auch nicht weiter verwunderlich, dass ihre Aussagen teilweise oberflächlich oder stereotyp erscheinen mögen.