3 wichtige Aspekte der Glaubhaftigkeitsbeurteilung ausser Acht gelassen worden. So würden ihre Aussagen zahlreiche Realitätskriterien aufweisen. Insbesondere eine absichtliche Falschbezichtigung sei von Vornherein auszuschliessen. Sodann seien zentrale Erkenntnisse aus der Viktimologie unberücksichtigt geblieben. Dass die Staatsanwaltschaft ihren Aussagen die Glaubhaftigkeit mit der Begründung abspreche, sie habe weder mit einer Bezugsperson über die Vorkommnisse gesprochen noch die Nachbarswohnung gemieden, sei unhaltbar.