Mit Verfügung vom 4. April 2019 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen den Beschuldigten (Strafakten, pag. 1). In der Folge wurde die Beschwerdeführerin im Rahmen einer Videoeinvernahme zum Geschehenen befragt (Strafakten, pag. 99-103). Sodann wurde der Beschuldigte durch Polizei und Staatsanwaltschaft befragt (Strafakten, pag. 109-120; 122-133). Des Weiteren wurden die Eltern der Beschwerdeführerin, F.________ und D.________ (Strafakten, pag. 71-79; 81-88; 89-97), die Lebenspartnerin des Beschuldigten, I.________ (Strafakten, pag. 33-51), die ehemalige Klassenlehrerin, J.________ (Strafakten, pag.