382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. 3.1 Dem Beschuldigten werden sexuelle Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. Januar 2011 bis April 2014 in G.________(Ort) zum Nachteil der Beschwerdeführerin, vorgeworfen. Konkret soll der Beschuldigte der Beschwerdeführerin, wenn sie sich zum Spielen mit seinen Kindern bei ihm in der Wohnung aufgehalten hatte, in einer unbekannten Mehrzahl von Fällen jeweils von hinten in die Unterhose gegriffen (bzw. von hinten gekommen sein und ihr vorne in die Unterhosen gegriffen) und sie im Genitalbereich