Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 4058.80 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.