10 der von ihm genannten Zeugen sowie allenfalls weiterer Personen) die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erneut zu prüfen haben. Selbst wenn die Unfallmaschine als «mängelfrei» bezeichnet werden müsste resp. auch für das Zuschneiden der vom Beschwerdeführer verwendeten Emmentaler- Käsesorte geeignet wäre, ist eine (allfällige) Sorgfaltspflichtverletzung der Arbeitgeberin derzeit nicht ausgeschlossen.