Der Beschwerdeführer macht geltend, dass sich andere Mitarbeiter ebenfalls mit diesen Problemen konfrontiert sähen. Allein mit dem Hinweis, dass das Zwischenlager am Unfalltag sehr gut gefüllt und der Beschwerdeführer bereits am Bearbeiten des nächsten Auftrags gewesen sei, kann eine an der «Linie 12» existierende Stresssituation nicht von vornherein verneint werden.